Am 25. Februar 2016 fand in München der 30. Südbayerische Hygienetag statt. Es waren Hygienefachkräfte aus ganz Bayern gekommen, um sich über Neuerungen zu informieren und in einen Erfahrungsaustausch zu treten. Amtsarzt Dr. Königstein vom Gesundheitsamt Erding referierte über die aktuellen Aspekte der Migrantenmedizin und wie stark die Gesundheitsämter in dieses Thema eingebunden sind. Leitende Hygienefachkraft Johanna Groß gab einen Einblick in die mikrobiologische Testung von Vliestuchspender, Dosiergeräten & Co. Wie die Hygiene in einer Psychiatrie funktioniert, erläuterte Hygienefachkraft Sabine Neumayer anschaulich.
Doch wie sieht es denn aktuell mit der Eingruppierung der Hygienefachkräfte überhaupt aus? Was ist hier der aktuelle Stand bei den Verhandlungen zur Entgeltordnung? Hygienefachkraft und Stellv. Landesvorsitzender der Bayerischen Hygieneinspektoren Dirk Rieb gab einen kurzen Rückblick, den aktuellen Stand der Verhandlungen und einen Ausblick zu diesem Thema.
Im Bild: Dirk Rieb (Stellv. Landesvorsitzender BBH) Foto: Heidemarie Irache (Hygienefachkraft)
Als Fazit des Berufsverbandes kann in Bezug auf die Eingruppierung der Hygienefachkräfte folgendes zusammengefasst werden:
Aktuell ist die Eingruppierung der Hygienefachkräfte nicht einheitlich geregelt. Es finden Eingruppierungen von 8a bis 10a TVöD bzw. TV-L, je nach eigener Verhandlung statt. Dabei werden die Aufgaben vor dem Hintergrund der Zunahme von multiresistenten Erregern, vor allem gramnegativer Stäbchenbakterien mit ausgesprochengeringer Optionen für Reserveantibiotika, immer wichtiger. Zudem müssen die Hygienefachkräfte selbstständig und aufgabenverantwortlich tätig werden und sind zentraler Ansprechpartner für alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Sie haben nur den Ärztlichen Direktor oder den Krankenhaushygieniker als direkte Vorgesetzte. Diese sind aber in der Praxis sehr schwer greifbar, so dass die Hygienefachkräfte fast alle Entscheidungen eigenständig treffen müssen.
Wenn es nach der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geht, werden die Hygienefachkräfte in Zukunft alle einheitlich in 9a TVöD eingruppiert. Das bedeutet eine identische Eingruppierung wie bei den Fachpflegekräften, die aber keine eigenständigen Entscheidungen treffen müssen und noch einen Stationsleiter direkt vorgesetzt haben. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung, die Hygienefachkräfte in 10a TVöD einzugruppieren. Nur dadurch wird der gesundheitspolitisch so wichtigen Berufsgruppe im Krankenhaus entsprechend Rechnung getragen und deren vielseitige Tätigkeit honoriert.
Berufsverband der Bayerischen Hygieneinspektoren