AUFGABEN UND TÄTIGKEIT
Hygieneinspektoren/innen und Hygienekontrolleure/innen übernehmen spezielle Prüfungs- und Kontrollaufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen. Der Aufgabenbereich kann hierbei vielfältig und je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen. Im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Umwelthygiene überwachen Hygieneinspektoren/innen und Hygienekontrolleure/innen insbesondere Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen und legen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten fest. Die Einrichtungen werden auf Einhaltung der technischen und hygienischen gesetzlichen Anforderungen hin überprüft. Hygienekontrollen werden auch z.B. in Krankenhäusern, in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens, bei Krankentransport, Rettungsdiensten, Blutspendediensten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes durchgeführt.
Bei den Besichtigungen erfolgen meist auch Messungen und Probennahmen. Verstoße gegen angeordnete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z.B. durch den Aufnahmepfad Trink- oder Badewasser, werden verfolgt. Die Tätigkeiten umfassen auch Beratungen der Bevölkerung z.B. in Fragen der Wohnungshygiene (Schimmelpilz, Umweltschadstoffe, etc.) Hygieneinspektoren/innen und Hygienekontrolleure/innen arbeiten im Angestellten- oder Beamtenverhältnis.