DBB Jahrestagung in Köln

Bei der 57. Jahrestagung des dbb vom 10. bis 12 Januar 2016 in Köln ging es um die „Herausforderung für die Demokratie – Politik contra Bürger?“ Zweiter Vorsitzender Willi Russ betonte, dass Solidarität mit Schutzbedürftigen in Deutschland zu Recht Verfassungsrang hat und „immer auch ein Grundgedanke allen gewerkschaftlichen Handelns ist“.

Zugleich mahnte Russ angesichts des anhaltenden Flüchtlingszustroms und der damit verbundenen Herausforderungen an den öffentlichen Dienst: „Wer eine politische Entscheidung trifft, muss in der Verwaltung auch die Voraussetzungen für die Umsetzungen schaffen.“ Ohne das besondere Engagement der Kolleginnen und Kollegen beispielsweise im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bei der Polizei in Bund und Ländern, in den Kommunen und im öffentlichen Gesundheitsdienst wäre die Situation nicht zu bewältigen. Er verwies auf die Dauerbelastung der Mitarbeiter bis an die Grenze physischer und psychischer Leistungsfähigkeit.

Wie geht es tariflich weiter mit den Hygienekontrolleuren und Hygienefachkräften?

Auf der Jahrestagung konnten die teilnehmenden Hygieneinspektoren Dirk Rieb und Thomas Seitz aber auch mit Herrn Andreas Hemsing (Stellvertretender Vorsitzender der BTK des dbb und Vize der komba Gewerkschaft) über die Eingruppierungssituation der Berufsgruppe der Hygieneinspektoren (vormals „Gesundheitsaufseher“) sprechen. Zeichnet sich im Hinblick auf die für die Tarifrunde 2016 angekündigte und nun zu erwartende Entgeltordnung für die Kommunen zum TVöD doch so langsam ab, wie sich eine künftige Eingruppierung hier gestalten könnte.

In dem Gespräch konnte u.a. in Erfahrung gebracht werden, dass die bisher noch nicht besetzten §§ 12 und 13 im TVöD später inhaltlich den §§ 22 und 23 BAT entsprechen und die „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale“ auf den ersten Fallgruppen des „Allgemeinen Teils Anlage 1a zum BAT“ basieren sollen. Interessant war auch die Information, dass die bisherige Entgeltgruppe 9 TVöD quasi „gedrittelt“ und durch die Neueinführung von Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c „entzerrt“ werden soll. Dabei soll die Entgeltgruppe 9a die bisherige „kleine Entgeltgruppe 9“ ersetzen, die Entgeltgruppe 9b die „große Entgeltgruppe 9“ und die Beträge der Entgeltgruppe 9c sollen zwischen den Beträgen der jetzigen „großen Entgeltgruppe 9“ und denen der Entgeltgruppe 10 liegen.

Thomas Seitz wies im Gespräch daher vehement auf die unbefriedigende Situation hin, dass durch die angestrebte „Drittelung“ der bisherigen Entgeltgruppe 9 keine monetäre Aufwertung bei der künftigen Eingruppierung für die Hygieneinspektorinnen und Hygieneinspektoren möglich werde, da sich die seit 01.10.2005 neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen mehrheitlich in der Entgeltgruppe 8 TVöD wiederfänden. Diesbezüglich bat er Herrn Andreas Hemsing darum, auf den letzten Metern der Verhandlung um die Entgeltordnung Bewertungskriterien für eine höherwertigere Eingruppierung mit einzubringen, die es Hygieneinspektorinnen und Hygieneinspektoren ermöglicht, Merkmale für eine höherwertigere Eingruppierung geltend machen zu können. Eine Komponente könnte hierbei auch eine Fachweiterbildung für bereits ausgebildete Hygieneinspektoren sein!

Thomas Seitz und Dirk Rieb

 

 2016 01 11 dbb Jahrestagung

Bild v. l. n. r.: Dirk Rieb (stellv. Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Bayerischen Hygieneinspektoren), Andreas Hemsing (Verhandlungsführer des dbb und komba) und Thomas Seitz (Geschäftsführer des Bundesverbandes der Hygieneinspektoren)

Foto vom dbb Verlag, Friedhelm Windmüller