Hygieneinspektoren zu Gast im Bayerischen Landtag

Bereits im April 2012 fand mit Unterstützung des Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Bausback, der Mitglied im Ausschuss für den Öffentlichen Dienst ist, ein klärendes Gespräch mit dem Innen- und Umweltministerium unter der Leitung von Frau Ausschussvorsitzender MdL Ingrid Heckner statt. Anlass war eine Neufassung der Aufgabenbeschreibung aus dem Jahr 2009, bei der zum großen Erstaunen das Tätigkeitsniveau deutlich unter der Version des Sozialministeriums von 1997 lag. Fast ausnahmslos wurde unserer Berufsgruppe nur noch eine Mitwirkung oder Mitarbeit zugesprochen.

Am 21. Februar 2013 hatte nun Frau MdL Ingrid Heckner zu einem erneuten Gespräch in den Bayer. Landtag eingeladen, bei dem auch der Landesarzt Dr. med. Zapf, Herr Dr. med. Hierl vom StMUG, Herr Haider vom StMI und Herr MdL Prof. Dr. Bausback anwesend waren. Der von den Ministerien abgestimmte Entwurf der Aufgabenbeschreibung für die Hygienekontrolleure vom 16.11.2012 entspricht nach Auffassung des Vorstandes des BBH noch immer nicht den erheblich gestiegenen Anforderungen der Hygienekontrolleure.

Der Landesvorsitzende Dirk Rieb lobte eingangs die positive Entwicklung bei den Stellenhebungen im jetzigen Doppelhaushalt und freute sich über die Schaffung von 28 zusätzlichen Hygienekontrolleurstellen, die im Zusammenhang mit der novellierten Trinkwasserverordnung dringend erforderlich waren. Obwohl im April 2012 besprochen wurde, in der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Hygienekontrolldienst in der Fachlaufbahn Gesundheit (FachV-HygkontrD), als eine der Einstellungsvoraussetzungen (und unabhängig von den dort verlangten Schulabschlüssen) generell einen Abschluss in einem förderlichen Gesundheits- oder Umweltfachberuf zu verlangen, lehnen die beiden Ministerien dies nun vehement ab. Als Argument wurden verfassungsrechtliche Gründe angeführt. Dies war für stellv. Landesvorsitzenden Jürgen Lober nicht nachvollziehbar, gibt es doch beispielsweise für die Laufbahnen der Lebensmittel- und Futtermittelkontrolleure klare Vorgaben. Im Verlauf der bewegten Diskussion gab Herr Dr. Zapf zu bedenken, dass es Überlegungen hinsichtlich der Schaffung von Stellen in der 3. Qualifikationsebene im Gesundheitsdient gebe. Landesvorsitzender Rieb merkte dazu an, dass mittlerweile über 10 KollegenInnen einen Bachelorabschluss bzw. Masterabschluss nachweisen können und sich über diese Stellen ganz bestimmt freuen würden.

Nachdem die Ministeriumsvertreter auf ihrem Standpunkt beharrten, machte Frau MdL Heckner den Vorschlag, dann zumindest für eine entsprechende Qualifizierung von Neueinsteigern zu sorgen. Die beiden Vorsitzenden machten deutlich, dass dies bereits seit 2008 vom BBH gefordert wurde. Wenn schon keine Fachberufe bevorzugt eingestellt werden, so müsse für eine anspruchsvolle Ausbildung mindestens auf dem Niveau der beiden anderen Akademiestandorte – Düsseldorf und Berlin – gesorgt werden.

Bezüglich der Aufgabenbeschreibung werden die Ministerien die Änderungswünsche des BBH prüfen und in Kürze einen weiteren Entwurf vorlegen. Herr Dr. Hierl machte jedoch klar, dass folgender Satz im Entwurf der Aufgabenbeschreibung nicht gestrichen werden kann.

„Den Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure können Dienstaufgaben des Gesundheitsamtes übertragen werden, wobei die ärztliche Leitung im Einzelfall über Art und Umfang der selbständigen Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung der individuellen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten entscheidet.“

Nach Ansicht unseres Berufsverbandes muss dieser äußerst fragwürdige Satz verschwinden, da es in der Praxis zu Ungleichbehandlungen führt und erfahrungsgemäß derartige selbstständige Leistungen in Beurteilungsverfahren nicht zuerkannt werden. Überdies würde eine solche Klausel verstärkt dazu führen, dass ärztliche Aufgaben weiterhin auf unsere Berufsgruppe „abgeschichtet“ werden.


Bild v. l. n. r.: Hr. Haider, StMI; Dr. Zapf, Landesarzt; Dr. Hierl, StMUG; Ingrid Heckner, MdL; Dirk Rieb, BBH; Jürgen Lober, BBH; Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL;