Gespräch mit dem ÖD-Ausschuss

Am 20.05.2021 fand im Bayerischen Landtag auf Einladung des Ausschussvorsitzenden Herrn Fackler ein Gespräch bezüglich der aktuellen Situation und der zukünftigen Anforderungen unserer Berufsgruppe statt.

Teilnehmer:

  • Wolfgang Fackler, MdL, Vorsitzender ÖD-Ausschuss
  • Holger Dremel, MdL, Mitglied ÖD-Ausschuss
  • Max Gibis, MdL, Mitglied ÖD-Ausschuss
  • Jürgen Lober, Landesvorsitzender BBH
  • Dirk Rieb, stellv. Landesvorsitzender BBH

Aus diesem sehr konstruktiven Gespräch wurden gemeinsam die 3 folgenden Punkte für die Berufsgruppe der Hygieneinspektoren festgehalten: 

  • Ausbildung

Unser Berufsverband hält an einer 2 jährigen Ausbildung fest. Eine 3 jährige Ausbildung ist aus unserer Sicht aktuell nicht erforderlich. Anders sieht es bei unserer theoretischen Ausbildung aus. Hier wurde von Seiten des Berufsverbandes noch einmal ausführlich eine Aufstockung der theoretischen Ausbildungsstunden von aktuell 600 auf 900 Stunden erörtert. Neben der wichtigen Harmonisierung mit den anderen Bundesländern können damit auch direkt eingestellte Schulabgänger bzw. Bewerber ohne eine förderliche Berufsausbildung (z. B. im Gesundheitswesen) entsprechend auf ihren Einsatz im Gesundheitsamt vorbereitet werden.

  • Eingruppierung im Eingangsamt A7

Hygieneinspektoren werden aktuell analog den Verwaltungsbeamten im Eingangsamt A6 eingruppiert. Jedoch kann man unsere Fachbeamtenlaufbahn nicht mit der Verwaltungslaufbahn vergleichen, da unsere Kolleginnen und Kollegen in der Regel einen 3- jährigen Ausbildungsberuf mitbringen. Für diese Konstellation sehen wir die Voraussetzung, analog den Lebensmittelkontrolleuren, unserer Berufsgruppe ebenfalls das Eingangsamt A7 zu gewähren.

  • Entwicklungsmöglichkeit in die 3. QE

Um den ÖGD zukunftsfähig aufzustellen, ist eine neue Festlegung von Aufgaben der verschiedenen Berufsgruppen erforderlich. Hier sollten die Kernkompetenzen ganz deutlich neu definiert werden. Es könnten z.B. vorbehaltene Aufgaben des amtsärztlichen Dienstes perspektivisch und aufgrund von besonderer Qualifizierung durch andere Berufsgruppen übernommen werden. Hierfür würden sich weitergebildete Hygieneinspektoren (durch Qualifizierungsmaßnahmen, ModQ) oder auch Public-Health-Absolventen bestens eignen.

Deshalb ist es aus unserer Sicht erforderlich, dass zwischen den Amtsärzten (4. QE) und den Hygienekontrolleuren (2. QE) in jedem Gesundheitsamt bzw. an jeder Regierung ein entsprechendes Aufgabenspektrum in der 3. QE geschaffen wird. Diese umorganisierten Stellen in der 3. QE könnten dann neben dem neu definierten Aufgabenspektrum, auch noch zusätzlich als Bereichsleitung oder Gruppenleitung „Hygiene und Infektionsschutz“, in größeren Ämtern auch als Sachgebietsleitung „Hygiene“, fungieren. Dadurch entstehen höherwertige Tätigkeiten mit entsprechender Leitungsfunktion, wie z.B. Personalführung und -einteilung, Koordination, fachliche Prüfung und Freigaben von Stellungnahmen, usw. Gerade im Kontext der Nachwuchsgewinnung und Attraktivitätssteigerung sind diese geschaffenen Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten ein enormer Gewinn für die Zukunftsfähigkeit des ÖGDs.

Die beiden Vorsitzenden bedankten sich recht herzlich für das sehr gute und offene Gespräch. Sie baten den Ausschussvorsitzenden Herrn Fackler, bei zukünftigen Überlegungen rechtzeitig mit eingebunden und bei Vorliegen von aktuellen Informationen unterrichtet zu werden. Der BBH sei weiterhin gerne bereit, aktiv bei der Umstrukturierung des ÖGD mitzuwirken.

2021 05 20 Landtag web
Bild: Bayerischer Landtag
von rechts: MdL Dremel, MdL Fackler, MdL Gibis, Landesvorsitzender Lober, Stellv. Landesvorsitzender Rieb

Berufsverband Bayerischer Hygieneinspektoren e. V.