BBH setzt sich für Hygienefachkräfte ein: Entgeltordnung für den TVöD VKA

Hintergrund:
Aktuell sind die Hygienefachkräfte meistens in Entgeltgruppe 9a TVöD (nicht einheitlich geregelt: aktuell von 8a bis 9c TVöD) eingruppiert und somit mit den Fachpflegekräften gleich gestellt. Dabei arbeiten Fachpflegekräfte, z.B. auf einer Intensivstation normalerweise im Team, was eine psychologische Entlastung im Bezug auf die gefühlte Verantwortung bedeutet. Weiterhin können sie ihr Einkommen aufbessern, indem sie entsprechende Zulagen (Bereitschaftsdienst, Psychiatriezulage, Wechselschicht, Wochenende und Feiertage) erhalten. Diese Option bleibt den Hygienefachkräften leider verwehrt.

Dabei werden die Aufgaben vor dem Hintergrund der Zunahme von multiresistenten Erregern, vor allem gramnegativen Stäbchenbakterien mit ausgesprochenen geringen Optionen für Reserveantibiotika, immer wichtiger. Zudem müssen die Hygienefachkräfte selbstständig und aufgabenverantwortlich tätig werden und sind zentraler Ansprechpartner für alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Sie haben nur den Ärztlichen Direktor oder den Krankenhaushygieniker als direkten Vorgesetzten. Diese sind aber in der Praxis sehr schwer greifbar, so dass die Hygienefachkräfte fast alle Entscheidungen eigenständig treffen müssen.

Forderung:
Nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben (Infektionsschutzgesetz, Medizin und Hygieneverordnungen der Länder) werden die Hygienefachkräfte in fast allen Bundesländern den hauptamtlichen Krankenhaushygienikern oder den Ärztlichen Direktoren unterstellt. Somit werden die Hygienefachkräfte nicht im Pflegedienst geführt. Deshalb kann hier gewissermaßen die „Anwendungstabelle Pflege“ eigentlich keinen Gebrauch finden. Als Konsequenz müssten die Hygienefachkräfte im Ärztlichen Dienst oder in der Verwaltung eingruppiert werden. Eine Anpassung der Eingruppierung auf mindestens EG 10 TVöD ist aus fachlicher Sicht vorzunehmen. Sollten sich die Arbeitgeber gegen solch einen Wechsel aussprechen und einen Verbleib in der „Anwendungstabelle Pflege“ anstreben, muss eine entsprechende Höhergruppierung in mindestens EG 9d TVöD bzw. EG 10a TVöD entsprechend umgesetzt werden. Nur so werden die finanziellen Unterschiede (Wechselschicht, Wochenende, Feiertage und Zulagen) zu den Fachpflegekräften annähernd ausgeglichen und die eigenverantwortlichen Tätigkeiten entsprechend honoriert.

Gewerkschaftliches Statement:
„Die Verhandlungen gestalten sich umfangreich und schwierig. Ziel ist es, zum Jahresende 2015 eine Entgeltordnung für den TVöD VKA soweit verhandelt zu haben, dass die abschließenden Details in der Einkommensrunde 2016 für den TVöD beschlossen werden könnten. Die Tätigkeitsmerkmale für den Bereich Hygiene werden im Jahr 2015 mit verhandelt. Durch entsprechendes Material und umfangreiche Informationen vom Landesvorsitzenden des Berufsverbandes der Bayerischen Hygieneinspektoren, Dirk Rieb, sind wir für die anstehenden Verhandlungen hierzu gut gerüstet. Wenn die Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der Hygiene verhandelt werden, ist zudem geplant, dass der Landesvorsitzende Dirk Rieb hier die Belange und Interessen der Hygienefachkräfte vertritt.“ So Andreas Hemsing, Verhandlungsführer des dbb bei der Entgeltordnung des TVöD im Bereich „Berufe im Gesundheitswesen“.

2015 01 12 dbb Jahrestagung 1
Berufsverband der Bayerischen Hygieneinspektoren
Andreas Hemsing, Verhandlungsführer des dbb und komba

 

 2015 01 12 dbb Besprechung VKA Verhandlungen Hygienefachkraefte BBH
Bild v. l. n. r.: Marcus Rümmler (Vorstandsreferent der komba), Andreas Hemsing (Verhandlungsführer des dbb und komba), Dirk Rieb (Landesvorsitzender BBH) und Hermann Schilling (Gewerkschaft für das Gesundheitswesen in Bayern)
Foto vom dbb Verlag, Friedhelm Windmüller